Einreisebestimmung Ukraine

    

Deutsche Staatsbürger können für einen Aufenthalt bis zu 90 Tagen ohne
Visum einreisen.
Eine eventuelle Visabeantragung muss persönlich erfolgen.

  • 1 Antragsformular
  • 1 Paßbild
  • Reisepaß (noch mind. 6 Monate gültig / 1 freie Seite)
    + Deutsche Aufenthaltserlaubnis bei ausländischen Staatsbürgern

GESCHÄFTSREISE

  • Originaleinladung aus der Ukraine mit Angabe von Reisezweck, Reiseziel,
    Reisedauer sowie den persönlichen Daten des Reisenden. Das ukrainische
    Unternehmen muss beim ukrainischen Justizministerium registriert sein und dies
    mittels lesbarem Stemple und Registrierungsnummer oder Kopie der
    Registrierungsurkunde, nachweisen.

TOURISTENREISE

  • Reisebestätigung in Form eines Vouchers mit folgenden Angaben (per Fax ausreichend)
  • Vollständige Anschrift des deutschen Reiseveranstalters
  • Vollständige Anschrift des ukrainischen Reiseveranstalters
  • Referenz-Nummer und Erteilungsdatum vom ukrainische Aussenministerium
  • Reiseroute
  • Reisedauer

Geltungsdauer:

  • Einmalig Einreise 1-6 Monate ab Ausstellungsdatum
  • Zweimalige Einreise 1-6 Monate ab Ausstellungsdatum
  • Mehrmalige Einreise 6-12 Monate ab Ausstellungsdatum

Bearbeitungsdauer: 7 Tage (gegen erhöhte Gebühr Ausstellung innerh. 3 Tagen, jedoch
nur bei einmaligen Einreisevisa)

Außenstelle der Botschaft der Ukraine in Bonn
Rheinhöhenweg 101
53424 Remagen-Oberwinter
Tel.( 02228) 941813, (02228) 941860
Fax: ( 02228) 941863
Sprechzeit: Mo, Mi, Fr 9-12.45 Uhr, Di 14-17.45 Uhr
E-mail: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.
www.mfa.gov.ua/germany