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Einreisebestimmung Brasilien

    

NEU AB MÄRZ 2009
Jeder Antragsteller muss auf der Homepage das Visum Online beantragen. Es wird ein Ausdruck mit Paßbild und Unterschrift benötigt, der zusammen mit den Antragsunterlagen eingereicht werden muss. https://scedv.serpro.gov.br/frscedv/index.jsp
  • 1 Antragsformular (siehe oben)
  • 1 Paßbild (keine Kopien oder eingescannte Fotos)
  • Reisepaß (bei Ankunft noch mind. 6 Monate gültig / 1 freie Seite)
  • Ausländische Staatsbürger benötigen den Nachweis eines deutschen Wohnsitzes bzw.
    eine Aufenthaltserlaubnis für Deutschland.

GESCHÄFTSREISEN (keine Erwerbstätigkeit, keine technisch beratende Tätigkeiten)
  • An das Konsulat gerichtetes Schreiben des Arbeitgebers (aus Deutschland) mit Angabe von
    Name und Funktion des Arbeitnehmers, Dauer des Arbeitsverhältnisses, genaue
    Bezeichnung der in Brasilien auszuübenden Tätigkeit, Dauer des Aufenthalts.
  • Einladung aus Brasilien

TOURISTENREISEN
  • Bescheinigung des Reisebüros über den bezahlten Hin- und Rückflug (mit Angabe der
    Reisedaten). Nachweis über finanzielle Mittel für den Aufenthalt (Kopie Kreditkarte ect.)

NEU AB DEZEMBER 2008
Bei Beantragung eines Arbeitsvisums muss der Antragsteller die
Antragsunterlagen beim Generalkonsulat entweder persönlich abgeben oder
persönlich abholen (USA Bürger müssen sowohl persönlich abgeben als auch
abholen).

Geltungsdauer:

  • Die Einreise muss innerhalb von 90 Tagen ab Ausstellungsdatum
    erfolgen. Das Visum ist in der Regel für 90 Tage Aufenthalt gültig.

Bearbeitungsdauer: mind. 10-14 Tage

Generalkonsulat der Föderativen Republik Brasilien
Hansaallee 32 a+b
60322 Frankfurt/M.
Tel.: (0 69) 920 74 20
Tel. Visa-Abt.: (0 69) 92 07 42 20
Sprechzeit: Mo bis Fr 9-13 Uhr, Di auch 14-16.30 Uhr DIENSTAGS GESCHLOSSEN
telefonische Anfragen Mo und Do 14-16.30 Uhr
E-mail: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.
http://frankfurt.itamaraty.gov.br/